Verkehrsrecht aktuell
Fehlende Schutzkleidung lässt Schmerzensgeld geringer ausfallen
Fährt ein Motorradfahrer ohne Schutzkleidung, so muss er sich bei einem Unfall eine Mitschuld an seine Verletzungen anrechnen lassen. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Im verhandelten Fall fuhr ein Motorradfahrer nur mit Schutzhelm, als es zu einer Kollusion mit einem PKW kam. Da der Zweiradfahrer nicht Unfallschuldiger war, klagte er auf Schmerzensgeld. Obwohl die Berechnung des Schmerzensgeldes sich grundsätzlich an den vorhandenen Verletzungen nach einem Unfall richte...
von Redaktion Wiesbadener-Anwalt.de